Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle zwischen dem LRFV Fritzlar e.V. und dem Reitschüler – im Falle dessen Minderjährigkeit mit dem für diesen handelnden gesetzlichen Vertreter – abgeschlossenen Verträge hinsichtlich der Erteilung von Reitkursen und Reitunterricht gemäß unserem Leistungsangebot sowie mit dem Betreten des Vereinsgeländes.
Unter Reitschüler verstehen wir diejenige Person, welche das gebuchte Leistungsangebot unmittelbar selbst wahrnimmt. Für den Fall, dass die Person das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, umfasst die Begrifflichkeit Reitschüler zugleich auch eine Begleitperson.
BEACHTE:
Zur Gewährleistung eines qualitativ hochwertigen Ablaufes des Reitunterrichts und insbesondere auch zum Wohle der Tiere ist es zwingend erforderlich, dass diesen AGB und unserer Hausordnung Folge geleistet wird.
In unseren AGB wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche sowie anderweitige Geschlechtsidentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit dies für die Aussage erforderlich ist.
§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsdurchführung
(1) Die Reitschule des LRFV Fritzlar e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen ab einem Alter von 3 Jahren bis zum Erwachsenenalter den Umgang mit dem Pferd und das Reit- und Fahrhobby näherzubringen. Hierbei kann der Reitschüler zwischen folgenden Dienstleistungen wählen:
a) Reitstunden im Gruppenunterricht
b) Reitstunden im Einzelunterricht
c) Reitbeteiligungen
Die Vergabe von Reitbeteiligung erfolgt durch Qualifikation in individueller Absprache und per Vertrag.
d) Zusatzangebote
Im Rahmen unserer Möglichkeiten bieten wir saisonal weitere Dienstleistungen an, welche separat über unsere Webseite beschrieben und beworben werden. Zusätzlich sind die Zusatzangebote üblicherweise über unsere Social-Media-Kanäle einsehbar. Die Dienstleistungskonditionen werden ebenfalls über die oben genannten Wege veröffentlicht. Die Leistungsbeschreibung, welche Bestandteil dieser AGB und damit bindend ist, entnehmen Sie bitte unserem Buchungstool und der Webseite. Mit der Buchung der jeweiligen Leistung bestätigen sie auch die saisonalen Rahmenbedingungen. Zu unseren Zusatzangeboten gehören:
(2) Gegenstand des Vertrags ist die Erteilung von Reitunterricht. Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Reitschüler in unserem Online-Buchungssystem registriert, den dabei entstandenen Anmeldebogen unterschrieben im Betrieb abgibt und der Betrieb durch Aktivierung bzw. Freischaltung zustimmt. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.
Je nach Vereinbarung und Freischaltung kann der Unterricht durch individuelle Buchung von Terminen über das Buchungssystem und/oder als regelmäßiger Stammplatz erfolgen. Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb.
(3) Die Reitstunden finden ausschließlich und bei jedem Wetter statt.
(4) Wir verpflichten uns gegenüber dem Reitschüler, ihm für die Dauer des durch ihn gebuchten Leistungsangebotes, entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung gemäß §2 1.a) bis 1.d) dieser AGB, ein geeignetes Pferd sowie einen qualifizierten Reitlehrer bereitzustellen.
(5) Der Unterricht erfolgt als Reitstunde in Theorie und Praxis an und auf dem Pferd. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort obliegt den Reitlehrern.
Im Einzelnen umfasst die Reitstunde folgende Leistungen: Der Reitunterricht beinhaltet sowohl praktische als auch theoretische Unterrichtseinheiten. Die Reitstunden können als Theoriestunden gegeben werden oder es wird Bodenarbeit gemacht. Bodenarbeit ist Bestandteil der Kommunikation mit dem Pferd und kann ebenso im Reitunterricht gegeben werden.
(6) Das Zuteilen der Pferde erfolgt nach freiem und pflichtgemäßem Ermessen des für den Reitunterricht zuständigen Reitlehrers. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd besteht nicht. Reitlehrer wird nach Dienstplan eingesetzt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reitlehrer besteht somit ebenfalls nicht.
(7) Für den Unterricht stehen die Örtlichkeiten der Vereinslage zur Verfügung. Reitstunden können parallel zu freiem Reiten erfolgen, d.h. die Reitbahn wird dann nicht nur von Reitschülern, sondern auch von Dritten gleichzeitig benutzt. Die Bahnregeln müssen dann allen bekannt sein. Es ist gegenseitig Rücksicht zu nehmen.
§ 3 Preise für die Leistungsangebote/Gebührenübersicht
(1) Unsere Preise sind der online bzw. im Reitbuch zur Verfügung gestellten Preisliste zu entnehmen.
(2) Das Reitabo ist vom Reitschüler jeweils bis zum 5. eines Monats zu bezahlen und gilt für eine Einheit pro Woche am festgelegten Termin (Stammplatz). Die Monatspreise sind eine Mischkalkulation und basieren auf der üblichen Anzahl an Terminen im Jahr. Für Monate, in denen die Werktage so fallen, dass fünfmaliger Unterricht erfolgt, muss nicht entsprechend mehr bezahlt werden. Umgekehrt reduziert sich der Preis aber auch nicht, wenn durch Ferien und Feiertage weniger Termine im Monat stattfinden.
(3) Einzelreitstunden, Kurse oder sonstige Veranstaltungen können über die Wertkarte gebucht werden.
§ 4 Online-Vertragsschluss/Widerruf
(1) Die Buchung und Stornierung von Teilnahmen erfolgt generell ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich.
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist die Teilnahme möglichst frühzeitig über das Online-Buchungssystem zu stornieren, damit der Platz für andere Teilnehmer frei wird.
Wird eine Anmeldung zu einer individuellen Reitstunde rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (48 Stunden vor dem Termin) storniert, so wird das verwendete Guthaben gutgeschrieben und kann für eine spätere Buchung verwendet werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.
Wird die Teilnahme an einem Stammplatz eines Reitabos storniert, so besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Aus Kulanz können Termine, die rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (48 Stunden vor dem Termin) storniert wurde, innerhalb von 2 Wochen nachgeholt werden, sofern freie Plätze verfügbar sind. Sollten keine Ersatztermine verfügbar sein oder können diese nicht wahrgenommen werden, so verfällt diese Nachholmöglichkeit automatisch.
Bei kurzfristiger Absage nach Ablauf der Stornofrist oder Nichtabsage wird die Reitstunde normal berechnet. Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichem sind möglich.
(2) Ein Widerruf ist ausgeschlossen.
§ 5 Verhinderung der Durchführung des Reitunterrichts
(1) Für den Fall witterungsbedingter Einschränkungen (bspw. wegen Hitze, Sturm, Regen, Schneefall, etc.) werden die Reitstunden bei gleichbleibendem zeitlichem Umfang mit Theorieunterricht oder ähnlichem ausgeglichen.
(2) Eine Verhinderung durch Wegfallen des Reitlehrers (z. Bsp. wegen Krankheit) wird von unserer Seite so schnell wie möglich angezeigt und eine Terminverlegung nach den Wünschen des Kunden vorgenommen. Eine Erstattung erfolgt nicht.
(3) Eine Verhinderung seitens des Reitschülers ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
(4) Zeitverluste durch Gründe, die beim Reitschüler liegen- z.B. zu spät kommen, Pferd nicht sauber und ordentlich vorbereitet- werden nicht nachgeholt.
(5) Bei Verspätungen liegt es im Ermessen des Reitlehrers, ob noch am Unterricht teilgenommen werden kann oder nicht.
(6) In den Schulferien finden durchgehend Reitstunden statt. Es wird sich vorbehalten Stunden zusammenzulegen, falls es erforderlich ist.
(7) Der Reitschulbetrieb ist an gesetzlichen Feiertagen sowie an sechs Wochen im Jahr geschlossen. Termine werden frühzeitig bekannt gegeben. Für diese ausgefallenen Reitstunden gibt es keinen Ersatz. Dies sind allgemeine Betriebsferien. In der Woche zwischen Weihnachten und Neujahr ist die Reitschule grundsätzlich geschlossen.
§6 Vertragslaufzeit und Kündigung des Reitschulabos
Ein Reitschulabovertrag beginnt mit der Abgabe des Anmeldebogens und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Quartalsende und ist dem Verein schriftlich mitzuteilen.
§7 Buchung und Absage von einer Kursteilnahme
Die Bezahlung der Reitkurse erfolgt in 2 Raten. Die 1. Rate in Höhe von 50% der Kursgebühr wird bei Buchung fällig, die 2. Rate (50% der Kursgebühr) ist in der Woche vor Lehrgangsbeginn auf das genannte Konto zu überweisen.
Stornierungen bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn sind kostenlos. Bei Stornierungen zwischen 4 Wochen und 14 Tage vor Lehrgangsbeginn werden 50% des Kurspreises als Stornogebühr fällig. Bei Stornierungen weniger als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn wird der gesamte Kaufpreis als Stornogebühr fällig.
Bereits getätigte Anzahlungen werden nach Abzug der Stornogebühren im Reitbuch als Wertguthaben gutgeschrieben und können z.B. für den Kauf anderer Kurse eingesetzt werden.
§ 8 Auskunftspflicht des Reitschülers
(1) Der Reitschüler ist uns gegenüber verpflichtet, uns vor der Durchführung des Reitunterrichts seinerseits bestehende Krankheiten, Allergien sowie körperliche und/oder geistige Behinderungen mitzuteilen, welche die Durchführung des Reitunterrichts beeinträchtigen und/oder ausschließen. Hierzu zählen bspw. Heuschnupfen, Tierhaarallergie, Diabetes, Asthma, etc.
Zum Wohle unserer Pferde und Ponys besteht eine Gewichtsgrenze für die Reiter angepasst an die jeweilige Konstitution des Tieres, somit ist eine Gewichtsangabe für die Einteilung der Schulpferde relevant.
(2) Sollten sich die für Vertragsdurchführung erforderlichen, personenbezogene Daten des Reitschülers ändern (bspw. Anschrift, Telefonnummer, etc.), ist uns die Änderung unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(3) Wir sichern einen vertraulichen und datenschutzkonformen Umgang mit den uns durch die Auskünfte erteilten Informationen und Daten zu.
§ 9 Sorgfaltspflicht, Sicherheitsvorkehrungen, Haftung und Versicherung
(1) Der LRFV Fritzlar e.V. haftet im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Reitschule haftet nur dann für einen Unfall, wenn sie ihn durch Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht oder zurechenbares Fehlverhalten der Reitlehrer oder Erfüllungsgehilfen verursacht hat. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Für Schäden, die durch den Reitschüler oder deren/dessen Begleitung oder Besucher an Sachgegenständen, Menschen oder Tieren entstehen (fahrlässig, grob fahrlässig oder unter Vorsatz) haftet der Reitschüler bzw. dessen Eltern. Ein Defekt oder der Verlust von Gegenständen oder Reitzubehör ist der Reitschule sofort zu melden.
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Dritter ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis angemeldet werden.
Der Betrieb haftet nicht für Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.
(2) Das Betreten sowie der sich anschließende Aufenthalt auf unserem Betriebsgelände und die Inanspruchnahme unserer Leistungsangebote, insbesondere die Teilnahme am Reitunterricht, erfolgen durch den Reitschüler auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung der Reitschüler werden empfohlen.
(3) Der Reitschüler ist verpflichtet, die für die Durchführung des Leistungsangebots angemessene und ordnungsgemäße Bekleidung zu tragen, welche eng am Körper anliegt. Das Tragen von Röcken und Kleidern ist untersagt.
(4) Das Tragen folgender Kleidungsstücke während der gesamten Dauer der Leistungsdurchführung ist durch den Reitschüler zwingend erforderlich:
a) Reithelm:
Das Tragen eines für den Reitschüler geeigneten Reithelmes ist verpflichtend. Erfüllt der Reithelm nicht oder nicht mehr die sicherheitsrelevanten Vorgaben (bspw. unsicherer Halt, Beschädigung nach einem Sturz), so ist er umgehend durch einen geeigneten Reithelm auszutauschen.
b) Schuhwerk:
Das Tragen eines für den Reitschüler geeigneten Schuhwerks ist ebenfalls verpflichtend. Schuhwerk sollte ausdrücklich über die Knöchel des Reitschülers verlaufen und mit rutschfesten, jedoch nicht mit grobem Profil ausgestattet sein (Gefahr des Steckenbleibens im Steigbügel). Das Tragen von Ballerinas, Sandalen, Badelatschen oder ähnlichem losen Schuhwerk ist untersagt.
c) Handschuhe:
Das Tragen von für den Reitschüler geeigneten Reithandschuhen ist ebenfalls verpflichtend.
(5) Erscheint der Reitschüler ohne die in § 8 (2) aufgeführten Kleidungsstücke und/oder weisen diese Kleidungsstücke des Reitschülers einen für die Durchführung der Leistung ungeeigneten Zustand auf, so dürfen wir, wenn in angemessener Zeit durch den Reitschüler kein geeigneter Ersatz beschafft werden kann, den Reitschüler von der Durchführung der Leistung ausschließen. Die für die gebuchte Leistung angefallenen Kosten werden auch in diesem Fall fällig und sind durch den Reitschüler an uns zu leisten. Eine Erstattung erfolgt nicht.
(6) Das Tragen von Schmuck (bspw. Ringe, Armbänder/-reife, Hals-, Fuß- und Armketten, Ohrringe, etc.) ist dem Reitschüler während der gesamten Dauer der Leistungsdurchführung untersagt.
(7) Der Reitschüler ist aus Sicherheitsgründen und zur Gefahrenverhütung verpflichtet, während der gesamten Dauer der Leistungsdurchführung lange Haare zu einem Zopf zusammenzubinden.
(8) Das anwesende Personal und insbesondere der Reitlehrer sind dazu berechtigt, zum Zwecke der Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs unserer Vereinsstätte, der Sicherheit und Ordnung sowie der Einhaltung der Hausordnung erforderliche Anweisungen zu erteilen. Diesen Anweisungen ist stets zu jeder Zeit Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung der Anweisungen führt dies zum Abbruch des Reitunterrichts sowie zum Verweis von unserem Vereinsgelände.
(9) Der Reitschüler steht während der Durchführung seines gebuchten Reitunterrichts, entsprechend der unter § 2 dieser AGB jeweils aufgeführten Leistungsbeschreibung, unter Beaufsichtigung des zuständigen Reitlehrers. Hiervon nicht umfasst ist die Zeit unmittelbar vor und nach der Unterrichtsstunde, die Wege zu und von unserer Reitschule sowie längere Aufenthalte auf unserem Betriebsgelände.
(10) Reitschülern, welche das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, befinden sich nur während der vertraglich festgelegten oder online gebuchten Schulungszeit in Obhut des Reitlehrers und müssen sich aus diesem Grund darüber hinaus gehend, in Begleitung einer Aufsichtsperson befinden. Reitschülern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ist es unter Zustimmung der Erziehungsberechtigten gestattet, während der Öffnungszeiten auf dem Vereinsgelände zu bleiben. Hierfür wird von unserer Seite keine Haftung übernommen. Aufsichtspersonen sind dazu verpflichtet sich so zu verhalten, dass der Reitunterricht nicht gestört wird. Dies umfasst insbesondere die Pflicht, sich ausschließlich in den dafür vorgesehenen Zuschauerbereichen aufzuhalten, zum Reitunterricht mitgebrachte Utensilien (bspw. Kinderwägen) nicht unbeaufsichtigt und gefahrenträchtig abzustellen und Kinder sowie andere Schutzbefohlene zu beaufsichtigen.
(11) Das Betreten unserer Stallungen durch Besucher ist grundsätzlich untersagt. Ausgenommen hiervon ist das Betreten in Begleitung von Reitlehrern und den Vorbereitungsarbeiten, welche im Zusammenhang mit der Durchführung des durch den Reitschüler gebuchten Leistungsangebots stehen. Kinder unter 14 Jahren sind dabei von einer erziehungsberechtigten Person zu begleiten.
(12) Das Füttern sämtlicher Tiere auf unserem Betriebsgelände, speziell der Pferde, ist grundsätzlich untersagt und findet im Einzelfall nur in Absprache und mit Erlaubnis des Reitlehrers statt. Zudem sind die diesbezüglich auf unserem Betriebsgelände angebrachten Hinweisschilder zwingend zu beachten.
(13) Die Schulpferde sind pfleglich zu behandeln, damit sie freudig ihre Arbeit verrichten und gesund bleiben. Auffälligkeiten am Pferd, z.B. Verletzungen oder Schwellungen, sind dem Reitlehrer unverzüglich mitzuteilen
(14) Das Mitführen von Hunden ist in den Stallungen untersagt. Es herrscht Leinenpflicht auf dem gesamten Vereinsgelände.
(15) Wir sind berechtigt, eine für unsere Kunden und Besucher eine gleichermaßen verbindliche Hausordnung aufzustellen. Diese enthält speziell Regelungen für ein ordnungsgemäßes Verhalten auf unserem Betriebsgelände sowie dem Umgang mit Pferden und der Wahrung Rechte Dritter.